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Pass und Personalausweis

Artikel

Allgemeine Hinweise

Sie können an der Botschaft folgende Ausweisdokumente beantragen:

- Biometrischer Reisepass (gültig für sechs bzw. zehn Jahre)

- Personalausweis (gültig für sechs bzw. zehn Jahre)

- Vorläufiger Reisepass (nur in nachgewiesenen Eilfällen; gültig für maximal ein Jahr)

- Reiseausweis zur Rückkehr (gültig für maximal vier Wochen)

- e-ID-Karte (weitere Informationen finden Sie hier)

Der Antrag ist stets persönlich (nach Terminvereinbarung) einzureichen. In der Regel ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für biometrische Reisepässe beträgt derzeit in der Regel 12-14 Wochen, für Personalausweise ca. 4 Wochen. In Eilfällen kann nach Zahlung einer Expressgebühr ein biometrischer Reisepass im Expressverfahren innerhalb von 3-5 Wochen ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von der Lieferung durch die Bundesdruckerei abhängt und dies durch die Botschaft nicht beeinflusst werden kann. Ihr aktuelles Ausweisdokument können Sie während der Bearbeitungszeit behalten; es wird im Rahmen der Aushändigung des neuen Dokumentes entwertet. Vorläufige Reisepässe und Reiseausweise zur Rückkehr können bei Vollständigkeit aller Unterlagen in der Regel innerhalb eines Tages ausgestellt werden.

Ausweisdokumente können nicht verlängert werden.

Besonderheiten bei Pässen für Minderjährige:

· Pässe für Minderjährige müssen von beiden sorgeberechtigten Elternteilen gemeinsam beantragt werden (Reisepass oder Personalausweis mitbringen). Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, müssen eine amtlich beglaubigte Zustimmung und Passkopie des zweiten Elternteils vorgelegt werden oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sich das Sorgerecht für Kinder, die in Litauen leben, nach litauischem Recht richtet und danach auch unverheiratete Eltern die Sorge gemeinsam ausüben.

· Bei der erstmaligen Beantragung eines Passes für das Kind muss die Namensführung geklärt werden, gegebenenfalls ist eine Namenserklärung nach deutschem Recht erforderlich. Bitte nehmen Sie hierzu vorab Kontakt mit dem Konsularreferat der Botschaft auf.

Nach Eingang der in Deutschland hergestellten Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis) an der Botschaft werden Sie unaufgefordert informiert. Die Abholung kann persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten ohne vorherige Terminvereinbarung unter Vorlage Ihrer Gebührenquittung montags bis donnerstags zwischen 09.00 Uhr und 14.30 Uhr erfolgen (Mittagspause von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr). Alternativ kommt ein Versand per Post in Betracht.

Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, Gebühren etc. finden Sie zusammengefasst hier.

Antragsformulare

Antrag für Pass und Personalausweis für Volljährige

Antrag für Pass und Personalausweis für Minderjährige

Antrag auf Wohnortänderung

Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Ausländische Urkunden, die nicht aus Litauen stammen, sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Es werden keine Unterlagen durch die Botschaft einbehalten. Üblicherweise sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

· vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

· ein aktuelles biometrisches Passfoto (sofern Sie einen Reiseausweis zur Rückkehr beantragen werden 2 Passfotos benötigt) – die Fotomustertafel finden Sie hier

· bisheriger Reisepass / Personalausweis oder Verlustanzeige der Polizei

· Aufenthaltserlaubnis für die Republik Litauen oder litauisches Ausweisdokument

· Meldebescheinigung für Litauen, alternativ Versorgerrechnungen (z.B. Gas-, Strom-, Wasser- Internetrechnung), Grundbuch- oder Kontoauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate

· ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland

· Geburtsurkunde

· ggf. Staatsangehörigkeitsausweis / Einbürgerungsurkunde / §15 BVFG-Bescheinigung für Spätaussiedler

· ggf. Bescheinigung über die Namensführung oder Eheurkunde

· Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird.

Bitte beachten Sie diese ergänzenden Hinweise für Spätaussiedler.

Wenn sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert hat, setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung erforderlich ist. In diesem Fall ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich und die Bearbeitungsdauer kann sich erheblich verlängern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Botschaft behält sich die Nachforderung weiterer Dokumente im Einzelfall vor.

Verlust von deutschen Ausweisdokumenten

Wenn Sie Ihren deutschen Personalausweis oder Reisepass verloren haben, müssen Sie dies bei den lokalen Polizeibehörden anzeigen. Wohnen Sie dauerhaft in Litauen, beantragen Sie an der Botschaft unter Vorlage der polizeilichen Verlustbescheinigung gemäß den Informationen oben einen neuen Personalausweis oder Reisepass.

Halten Sie sich nur vorübergehend in Litauen auf und benötigen Sie lediglich für die Rückkehr nach Deutschland ein Ausweisdokument, so kann Ihnen durch die Botschaft ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

- Kopie des verlorenen Personalausweises oder Reisepasses, alternativ Führerschein

- Polizeiliche Verlustbescheinigung

- Deutsche Verlustanzeige

- 2 Passfotos

Das Ersatzdokument kann in der Regel innerhalb eines Arbeitstages ausgestellt werden. Verfügen Sie nicht über eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses oder einen Führerschein, muss zur Identitätsklärung Kontakt zu Ihrer innerdeutschen Meldebehörde aufgenommen werden. Dies kann die Ausstellung eines Ersatzdokuments verzögern.

Gebühren

Die Gebühren können in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa) gezahlt werden.

Biometrischer Reisepass bis 24 Jahre: 68,50 € (106,00 €*)

Biometrischer Reisepass ab 24 Jahren: 101,00 € (171,00 €*)

Expresszuschlag: 32,00 €

Personalausweis bis 24 Jahre: 63,80 € (79,80 €*)

Personalausweis ab 24 Jahren: 81,00 € (94,00 €*)

Vorläufiger Reisepass: 70,00 € (96,00 €*)

Reiseausweis zur Rückkehr 52,00€

* inklusive Unzuständigkeitsgebühr bei gemeldetem Wohnsitz in Deutschland oder Wohnsitz in einem anderen Land.

Weitere Informationen zum Personalausweis

Weitergehende Informationen zur Sicherheit Ihrer gespeicherten Daten im Personalausweis sowie zur Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises finden Sie hier: www.personalausweisportal.de

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