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Beglaubigungen, konsularische Bescheinigungen und Beurkundungen

Artikel

Im deutschen Recht gibt es zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden: die Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet.


Im Bereich des Gesellschaftsrechts (z.B. für Anmeldungen zum Handelsregister, Gesellschaftsgründungen) besteht die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.


Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung ist die „einfachere“ Form: Mit ihr bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments oder eine Beratung hinsichtlich der rechtlichen Folgen findet nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen. Unterschriftsbeglaubigungen können auch durch den Honorarkonsul in Klaipeda, Dr. Arunas Baublys, vorgenommen werden.

In der Regel wird eine Unterschriftsbeglaubigung in folgenden Fällen verlangt:

· Anmeldungen zum Handelsregister

· Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

· Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen in Deutschland einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen ausreichend bevollmächtigt worden zu sein. Nun müssen Sie diese Erklärung nachträglich genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.

· Anträge und Erklärungen in personenstandsrechtlichen Angelegenheiten (weitere Informationen finden Sie hier.

Unterschriften in Bankangelegenheiten können in der Regel auf Grund der Regelungen des Geldwäschegesetzes nicht durch die Botschaft vorgenommen werden. Ausnahmen gelten für die Eröffnung von Sperrkonten.

Für andere als die hier genannten Dokumente nehmen Sie bitte vor einer persönlichen Vorsprache mit der Botschaft auf, um zu klären, ob eine Unterschriftsbeglaubigung möglich ist.

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

· das zu unterzeichnende Dokument (die Botschaft kann dieses nicht für Sie formulieren), welches Sie erst in der Auslandsvertretung vor der Konsularbeamtin unterschreiben

· bei Genehmigungserklärungen auch den bereits in Deutschland beurkundeten Vertrag

· gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis)

Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Art des Rechtsgeschäfts und beträgt 56€ bzw. 80€ (Namenserklärungen). Die Gebühr ist in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) vor Ort zu zahlen.

Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung

Termine zur Unterschriftsbeglaubigung können ausschließlich online gebucht werden.

Konsularische Bescheinigungen

Benötigen Sie eines der folgenden Dokumente, kann die Botschaft oder der Honorarkonsul Ihre Angaben im Rahmen einer konsularischen Bescheinigung bestätigen:

- Führungszeugnis

- Auskunft aus dem Gewerberegister

- Lebensbescheinigung

- Grenzübertrittsbescheinigung

Zu Ihrer Vorsprache bringen Sie bitte mit:

· das Formular, welches Sie erst in der Auslandsvertretung vor der Konsularbeamtin unterschreiben

· gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis)

Gebühren

Die Gebühr beträgt 34€ und ist in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) vor Ort zu zahlen.

Terminvereinbarung für die Unterschriftsbeglaubigung

Bitte buchen Sie einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung über unsere Website. Wenn Sie eine Lebensbescheinigung oder Grenzübertrittsbescheinigung benötigen, können Sie montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr ohne Termin vorsprechen.

Notarielle Beurkundung

Einige Rechtsgeschäfte bedürfen auf Grund der damit verbundenen rechtlichen Risiken einer notariellen Beurkundung. Folgende Beurkundungen können an der Botschaft vorgenommen werden:

· Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses

· eidesstattliche Versicherungen (z. B. zum Personenstand, bei Führerscheinverlust etc.)

· Vaterschaftsanerkennungen einschließlich Zustimmung der Kindesmutter

· Sorgerechtserklärungen nicht verheirateter Eltern

· Unterhaltsverpflichtungen

Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können an der Botschaft nicht werden.

Gebühren

Die Gebühr für eine Beurkundung ist abhängig von der Art des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts. Sie ist in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) vor Ort zu zahlen. Die Höhe wird Ihnen durch die Botschaft im Rahmen der Terminvereinbarung mitgeteilt.

Terminvereinbarung für die Beurkundung

Jede Beurkundung muss vorbereitet werden und kann nur nach vorheriger individueller Terminabsprache vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie zu Vorbereitung Kontakt mit der Botschaft auf.

Beglaubigung von Fotokopien

Beglaubigte Kopien können durch die Auslandsvertretungen bei Vorlage des Originals gefertigt werden, wenn diese Dokumente bei einer deutschen Stelle vorgelegt werden müssen. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin für eine Unterschriftsbeglaubigung.

Die Gebühr beträgt 28 € und ist in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) vor Ort zu zahlen.

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