Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Nach den europäischen Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige, die bei ihnen ordnungsgemäß und hauptsächlich in Litauen beschäftigt sind, zur zeitlich befristeten Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden (sog. aktive Dienstleistungsfreiheit). Für eine Entsendung und Tätigkeit in Deutschland bedürfen Drittstaater mit Aufenthaltsrecht in Litauen in diesen Fällen eines sog. Vander Elst-Visums nach §21 BeschV.
Ausnahme: Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (litauischer Aufenthaltstitel „Ilgalaikis gyventojas EB“) und die für ein Unternehmen in diesem Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit. Ist durch den langfristig Aufenthaltsberechtigten eine vorübergehende Dienstleistung von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten beabsichtigt, ist ein Visum erforderlich, das vor Einreise beantragt werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Ausnahmeregelung lediglich für den og. litauischen Aufenthaltstitel gilt und nicht für eine temporäre Aufenthaltserlaubnis.
Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. Die Visastelle behält sich vor, bei Bedarf neben den og. Dokumenten weitere Unterlagen anzufordern.
Die Antragstellung ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über die Website der Botschaft möglich.
Wenn nicht anders angegeben, sind alle Unterlagen im Original mit je einer einfachen Kopie vorzulegen.
Für die Erteilung eines Vander Elst-Visums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
· 1 Antragsformular sowie ein biometriefähiges Foto
· Reisepass mit ausreichender Gültigkeit, um nach Beendigung der Dienstleistungserbringung von Deutschland nach Litauen zurückzukehren und mindestens zwei freien Seiten
· Bestätigung der Entsendefirma, die Angaben zu folgenden Punkten enthält:
- Ordnungsgemäße Beschäftigung des drittstaatsangehörigen Antragstellers;
- voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende des Einsatzes in Deutschland;
- Ort des Einsatzes in Deutschland;
- kurze Beschreibung der Dienstleistung, die erbracht werden soll;
- Bestätigung, dass der entsandte Arbeitnehmer mindestens den deutschen Mindestlohn während seiner Entsendung erhält (mindestens 12€/ Stunde, ab 01.01.2024 mindestens 12,41€/ Stunde);
- Angaben zur Unterbringung in Deutschland.
· Nachweise zum Aufenthaltszweck in Deutschland, insbesondere Vertrag/ Auftrag zwischen dem deutschen Auftraggeber und der litauischen Entsendefirma, auf dessen Grundlage die Entsendung beruht. Sollte es sich um einen Untervertrag handeln, Bestätigung des Unternehmens in Deutschland, bei dem die Tätigkeit durchgeführt wird, dass ein entsprechender Untervertrag gestattet ist.
· Arbeitsvertrag mit der Entsendefirma
· A1-Bescheinigung der Sodra für den geplanten Aufenthaltszeitraum
· Auszug der Sodra-Gehaltsabrechnung („Pažyma apie asmens valstybinį socialinį draudimą“) für mindestens die letzten drei Monate
· Nachweis der Qualifikation für die beabsichtigte Tätigkeit
· Nachweis über Krankenversicherungsschutz in Deutschland für die Dauer der Entsendung. (Vorder- und Rückseite der litauischen Europäischen Krankenversicherungskarte „Europos sveikatos draudimo kortelė“)
· Aufenthaltserlaubnis für Litauen mit ausreichender Gültigkeit, um nach der Dienstleistungserbringung von Deutschland nach Litauen zurückzukehren
· Gebühr: 75€