Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie beabsichtigen, zu Ihrem in Deutschland lebenden Ehegatten oder Elternteil dauerhaft überzusiedeln, müssen Sie vor Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Wird Ihr Ehegatte gleichzeitig mit Ihnen nach Deutschland umziehen, z.B. anlässlich einer Arbeitsaufnahme, gilt das gleiche Verfahren. Ein Ehegattennachzug setzt eine nach deutschem Recht wirksam geschlossene Ehe voraus. Ein Kindernachzug ist nur möglich, wenn die Elternschaft nach deutschem Recht wirksam besteht.
Im Visumsverfahren ist grundsätzlich die Ausländerbehörde am beabsichtigten Wohnort in Deutschland zu beteiligen. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig. Ein Visumsantrag kann bis zu drei Monate vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden. Ist ein Nachzug zum gleichzeitig ausreisenden Ehepartner oder Elternteil geplant, der die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland beabsichtigt, und werden die Visumsanträge für alle Familienmitglieder zusammengestellt, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel ein bis zwei Wochen. Die Bearbeitungszeit kann sich erheblich verlängern, wenn Urkundenüberprüfungsverfahren in einem Drittland eingeleitet werden müssen.
In folgenden Fällen können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragen:
- Sie sind im Besitz eines litauischen Aufenthaltstitels, der zu einem Daueraufenthalt berechtigt („Ilgalaikis gyventojas ES“), §38a Abs. 1 AufenthG.
- Sie sind im Besitz einer litauischen Aufenthaltserlaubnis und beabsichtigen den Nachzug zum Ehegatten, §39 Abs. 1 Nr. 6 AufenthV.
Die Botschaft empfiehlt jedoch dringend, in diesen Fällen vorab Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen.
Termine zur Antragstellung können ausschließlich online gebucht werden. Für jeden Antragsteller ist ein eigener Termin zu buchen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann bei Antragstellung in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Master) gezahlt werden.
Sie finden im Folgenden die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig und beachten Sie lediglich die Anforderungen, die auf Ihren Einzelfall zutreffen. Bei abweichenden Konstellationen steht Ihnen die Botschaft gern für Rückfragen zur Verfügung. Ihre Anfrage muss dann Informationen zu Ihrem Einzelfall beinhalten.
In jedem Fall benötigen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen:
· 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz https://videx-national.diplo.de/;
· 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm;
Alle folgenden Unterlagen müssen im Original mit je einer Kopie vorgelegt werden:
· Reisepass mit 1 Kopie der Datenseite (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben),
· Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
· Krankenversicherung (s. Hinweise unten)
A. Nachzug zum deutschen Ehegatten
- formlose Einladung, Ausweiskopie und Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten
- Heiratsurkunde, bei Eheschließung in einem Drittstaat ggf. mit Apostille/ Legalisation gemäß Informationen der deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat
- Sprachnachweis, mindestens auf dem Niveau A1 (s. allgemeine Hinweise unten)
B. Nachzug zum ausländischen Ehegatten (EU-Bürger)
- formlose Einladung, Ausweiskopie und Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten
- Heiratsurkunde, bei Eheschließung in einem Drittstaat ggf. mit Apostille/ Legalisation gemäß Informationen der deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat
C. Nachzug zum ausländischen Ehegatten (Nicht-EU-Bürger)
- formlose Einladung, Ausweiskopie und Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten
- Heiratsurkunde, bei Eheschließung in einem Drittstaat ggf. mit Apostille/ Legalisation gemäß Informationen der deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat
- Sprachnachweis, mindestens auf dem Niveau A1 (s. allgemeine Hinweise unten), es sei denn, Ihr Ehegatte ist im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
D. Nachzug eines minderjährigen Kindes zu seinem in Deutschland lebenden Elternteil
- formlose Einladung des Elternteils
- wenn der Elternteil bereits in Deutschland lebt: Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde des Kindes, bei Geburt in einem Drittstaat ggf. mit Apostille/ Legalisation gemäß Informationen der deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat
- Heiratsurkunde der Eltern, alternativ Vaterschaftsanerkennung, bei Eheschließung bzw. Vaterschaftsanerkennung in einem Drittstaat ggf. mit Apostille/ Legalisation gemäß Informationen der deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat
- Ausweiskopien beider Eltern
- wenn zutreffend: Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Allgemeine Hinweise:
- Beachten Sie zur Krankenversicherung Folgendes: Die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer Arbeitsaufnahme wird erst mit Aufnahme der Tätigkeit wirksam. Dies gilt auch für die Familienversicherung. Daher muss im Visumsverfahren in diesen Fällen zusätzlich eine Reisekrankenversicherung für den Visumszeitraum, mindestens aber für einen Monat, vorgelegt werden.
- Deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren nachzuweisen durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut.
- Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Ausweisdokumente) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
- Ausländische Personenstandsurkunden sind mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen vorzulegen. Informationen, welches Verfahren für Ihre Urkunden zutrifft, erhalten Sie auf der Website der deutschen Botschaft im Ausstellungsland der Urkunde.
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.