Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel vor Einreise ein Visum einschließlich Arbeitserlaubnis beantragen. Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis kommen abhängig von der Art der beabsichtigten Tätigkeit, dem Einkommen und der Qualifikation unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht. Prüfen Sie daher im Folgenden, ob die hier genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen.
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Blauen Karte EU nicht erfüllen (s. entsprechendes Merkblatt), richtet sich die Erteilung eines Aufenthaltstitels einschließlich Arbeitserlaubnis nach §§18a, 18b Abs. 1 AufenthG. Eine Entscheidung über Ihren Visumsantrag wird zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit getroffen. Die Bearbeitungszeit kann vor diesem Hintergrund im Einzelfall variieren, beträgt aber in der Regel ein bis zwei Wochen. Die Botschaft empfiehlt dennoch, einen Visumsantrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden.
Zwingende Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist die Anerkennung des im Ausland erworbenen Hochschul- oder Ausbildungsabschlusses in Deutschland. Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen erfolgt über die Abfrage der Datenbank ANABIN (www.anabin.kmk.org). Es müssen sowohl die Hochschule als auch der Abschluss gemäß Verleihungsurkunde in der Datenbank aufgeführt sein. Trifft dies auf Ihren Abschluss nicht eindeutig zu, müssen Sie vor Beantragung des Visums eine Einzelanerkennung Ihres Abschlusses beantragen. Ausländische Berufsausbildungsabschlüsse müssen in Deutschland als gleichwertig anerkannt sein. Dies erfolgt im Wege einer Einzelanerkennung und muss ebenfalls vor Antragstellung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.make-it-in-germany.com .
Ein Termin zur Antragstellung kann ausschließlich online über das Terminbuchungssystem der Botschaft gebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.
Im Visumsverfahren sind folgende Unterlagen vorzulegen:
· 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz: https://videx-national.diplo.de/;
· 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm;
· Reisekrankenversicherung (s. Hinweise unten)
· Reisepass mit Kopie der Datenseite (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben),
· Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen),
· unterzeichneter Arbeitsvertrag
· Hochschulabschluss einschließlich Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. Nachweis der ausländischen Berufsausbildung einschließlich Gleichwertigkeitsbescheid
· Lebenslauf
· Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
· Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Reisepass) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
· Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht erst mit Arbeitsaufnahme. Im Visumsverfahren ist daher zusätzlich eine andere Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung) für den Visumszeitraum nachzuweisen. Die Vorlage einer litauischen Krankenversicherungskarte genügt nicht, da diese Versicherung mit Ausreise aus Litauen erlischt.
· Gegebenenfalls erforderliche deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut nachzuweisen.
· Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.