Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit in Deutschland beabsichtigen, müssen Sie vor Einreise ein Visum einschließlich Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis gestattet Ihnen dann lediglich die Ausübung der beantragten, freiberuflichen Tätigkeit, keine andere, insbesondere keine unselbstständige Tätigkeit.
Eine positive Entscheidung über Ihren Antrag setzt u.a. die Zustimmung der Ausländerbehörde am beabsichtigten Wohnort in Deutschland voraus. Darüber hinaus müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie von Ihren Einkünften als Freiberufler alle entstehenden Kosten Ihres Lebensunterhalts einschließlich einer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestreiten können. Schließlich muss die Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn plausibel erscheinen. Achten Sie darauf, aussagekräftige und übersichtliche Unterlagen zusammenzustellen!
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen und durch die Botschaft nicht beschleunigt werden. Ein Visumsantrag kann drei Monate vor dem beabsichtigten Einreisedatum gestellt werden.
Ein Termin zur Antragstellung kann ausschließlich online über das Terminbuchungssystem der Botschaft gebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.
In jedem Fall benötigen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen:
· 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz https://videx-national.diplo.de/;
· 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm
Alle folgenden Unterlagen müssen im Original mit je einer Kopie vorgelegt werden:
· Businessplan einschließlich Erläuterung der beabsichtigten Tätigkeit und einer Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben in den kommenden drei Jahren
· Belege für die im Businessplan angegebenen Einnahmen und Ausgaben
· Nachweise zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung einschließlich Angaben zur Prämienhöhe (s. Hinweise unten)
· Lebenslauf
· Wenn für die Tätigkeit erforderlich: Deutschkenntnisse
· Ggf. Hochschulabschlüsse einschließlich Anerkennung der Datenbank ANABIN (www.anabin.kmk.org )
· Reisepass mit 1 Kopie der Datenseite (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben),
· Litauischen Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
Allgemeine Hinweise:
· Beachten Sie zur Kranken- und Pflegeversicherung Folgendes: Sie müssen eine Versicherung nachweisen, die Leistungen bei einem Daueraufenthalt in Deutschland abdeckt. Reisekrankenversicherungen oder Expat-Tarife werden nicht anerkannt.
· Deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren nachzuweisen durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut.
· Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Ausweisdokumente, Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
· Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.