Merkblatt zur Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer im Straßengüterverkehr
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Dieses Merkblatt unterscheidet zwischen Berufskraftfahrern, die
- bereits im Besitz einer EU/EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, CE1, C, CE, D1, D1E, D oder DE und der (beschleunigten) Grundqualifikation nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) sind (s. Teil A, Visum nach § 24a Abs. 1 BeschV) oder
- Führerschein und/oder Grundqualifikation noch in Deutschland erwerben sollen (s. Teil B, Visum nach § 24a Abs. 2 BeschV).
In jedem Fall benötigen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen:
- 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz https://videx-national.diplo.de/;
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35 mm;
- Reisekrankenversicherung für den beantragten Visumszeitraum, mindestens aber für einen Monat ab dem geplanten Einreisedatum.
Alle folgenden Unterlagen müssen im Original mit je einer Kopie vorgelegt werden:
- Reisepass (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben);
- Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite);
- Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen) einschließlich Zusatzblatt C;
- Lebenslauf mit Angaben zu bisherigen Arbeitgebern einschließlich Sitz des Arbeitgebers;
- Antragsteller, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben: entweder ein Gehalt in Höhe von 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 4.152,50€ brutto monatlich / 49.830€ brutto jährlich) oder Nachweise über eine angemessene Altersversorgung.
Teil A: EU-Führerschein und EU-Grundqualifikation liegen vor
- gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis;
- EU-/ EWR-Grundqualifikation;
- Nachweis über Beschäftigung bei einem litauischen Arbeitgeber (z.B. Arbeitsvertrag) und/oder entsprechenden litauischen Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt des Erwerbs der EU-/ EWR-Grundqualifikation.
Teil B: EU-Führerschein und/oder EU-Grundqualifikation liegen noch nicht vor
- Arbeitsvertrag, der auch die Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erlangung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und/oder der EU-/EWR-Grundqualifikation enthält;
- Sofern Sie während der Qualifizierungsmaßnahme einer anderweitigen Beschäftigung nachgehen (z.B. Tätigkeit im Lager, in der Werkstatt, als Beifahrer), muss aus Arbeitsvertrag sowie der „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ hervorgehen, dass die Arbeitsbedingungen für die Zeit der Maßnahme so ausgestaltet sind, dass die Fahrerlaubnis und die Qualifikation einschließlich der Ausstellung der erforderlichen Dokumente innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können;
- konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr bei demselben Arbeitgeber nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen (auf Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ - vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen);
- Nachweis zu den geplanten Qualifizierungsmaßnahmen, z.B. Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis und der erforderlichen deutschen Grundqualifikation, Erwerb von Deutschkenntnissen und/oder Erwerb anderer tätigkeitsbezogener Befähigungen durch z.B. Anmeldebestätigung für entsprechende Kurse;
- gültige (ausländische) Fahrerlaubnis für eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer;
- wenn vorhanden: in Litauen erworbene EU-Grundqualifikation einschließlich Nachweis über Beschäftigung bei einem litauischen Arbeitgeber (z.B. Arbeitsvertrag) und entsprechenden litauischen Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt des Erwerbs der EU-/ EWR-Grundqualifikation.
Sonstige wichtige Hinweise
- Drittstaatsangehörigen, die über eine abgeschlossene deutsche oder anerkannte ausländische qualifizierte Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in verfügen, kann ein Visum zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung nach § 18a AufenthG erteilt werden. Beachten Sie in diesem Fall bitte das Merkblatt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation ist durch einen Bescheid der IHK Foreign Skills Approval (IHK Fosa) nachzuweisen.
- Beschäftigungen, für die lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B und ggf. ein Personenbeförderungsschein erforderlich sind, fallen nicht unter die Regelungen des §24a BeschV.
- Es gelten Altersgrenzen von 18, 21 bzw. 23 Jahren im Güterkraftverkehr.
- Soweit Übersetzungen verlangt werden, beziehen sich diese auf eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
- Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Checkliste
Diese Checkliste dient ausschließlich der Kontrolle und Vorbereitung der Dokumente für die Antragsabgabe. Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der unten angegebenen Reihenfolge. Sortieren Sie Ihre Originalunterlagen in der gleichen Reihenfolge. Sie erhalten diese Originale unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.
- Antragsformular mit 1 Passfoto;
- Reisepass und litauischer Aufenthaltstitel;
- Arbeitsvertrag;
- Formblatt Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis einschließlich Anlage C;
- EU-/EWR-Fahrerlaubnis bzw. ausländische Fahrerlaubnis;
- ggf. Nachweis der Grundqualifikation einschließlich Nachweis über Beschäftigungsverhältnis und Aufenthaltsrecht in Litauen zum Zeitpunkt des Erwerbs;
- ggf. Nachweis über Qualifizierungsmaßnahme;
- ggf. verbindliches Arbeitsplatzangebot für Tätigkeit im Anschluss an die Maßnahme (auf Formblatt Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis);
- Reisekrankenversicherung;
- ggf. weitere Nachweise.