Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Wichtiger Hinweis zur Wahl des 21. Bundestages am 23.02.2025

Briefwahl

Briefwahl, © dpa

Artikel

Ergänzend zu den Informationen der Bundeswahlleiterin weist die Botschaft auf Folgendes hin:

• Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl (s. Link der Bundeswahlleiterin) sind nur noch bis zum 02. Februar 2025 möglich (gemäß § 18 Abs.1 BWO)
• Für die Rücksendung der Wahlbriefe nach Deutschland besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs, was aber wegen der extrem kurzen Vorlaufzeiten nicht bedeutet, dass dies der schnellste oder zuverlässigste Beförderungsmethode ist (s.u.). Eine Haftung der Botschaft oder des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ist ausgeschlossen.
• Da die Briefwahlunterlagen bis allerspätestens 23.02.2024 in den deutschen Wahlämtern zur Auszählung vorliegen müssen, die Laufzeit des Sonderkuriers sowie die innerdeutsche Postlaufzeit zu berücksichtigen sind, muss der Abgabetermin in der Botschaft (Nebeneingang, Konsulargebäude) bereits auf den

17.02.2025 12.00 Uhr

festgelegt werden.

• Prüfen Sie aus den o.g. Gründen unbedingt auch eigene Express-Versendungsmöglichkeiten mit den gängigen Luftbeförderungsunternehmen oder andere private Wege.



nach oben