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Führerscheine

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Grundsätzlich dürfen Sie nur im Besitz eines Führerscheins sein. Dieser wird durch die zuständigen Stellen an Ihrem Wohnort ausgestellt. Die Botschaft hat keine Zuständigkeit in Führerscheinfragen. Bitte wenden Sie sich daher für weitergehende Informationen an die Führerscheinstelle Ihres deutschen oder litauischen Wohnsitzes.

Die zuständige Behörde an Ihrem deutschen Wohnsitz ist auch zuständig für den Umtausch älterer Führerscheinmodelle. Allgemeine Informationen finden Sie hier.

Informationen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland finden Sie hier.

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