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Urkundenbeschaffung und Apostille
Beschaffung von Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden können lediglich durch die Behörden ausgestellt werden, die die entsprechenden Register führen. Für deutsche Personenstandsurkunden wenden Sie sich daher bitte direkt an das Standesamt, dass die Geburt/ Eheschließung/ den Sterbefall registriert hat.
Internationale Urkunden nach dem CIEC-Übereinkommen werden in Deutschland ohne weitere Förmlichkeit anerkannt. Litauische Standesämter stellen internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus. Benötigen Sie für Ihre Personenstandsurkunde zusätzlich eine Apostille, wenden Sie sich für weitere Informationen zum Erhalt bitte an die Stelle, die die Urkunde ausgestellt hat.
Litauische Personenstandsurkunden aus der Zeit vor 1948
Für Urkunden aus der Zeit vor 1948 ist das Staatliche Historische Archiv Litauens zuständig. Die Korrespondenz kann in litauischer, englischer, russischer oder polnischer Sprache geführt werden. Es wird empfohlen, den Fragebogen (s.u.) zu verwenden. Die Anschrift des Staatlichen Historischen Archivs Litauens lautet:
Lietuvos valstybes istorijos archyvas
Mindaugo g. 8
LT-03107 Vilnius
Litauen
Es wird darauf hingewiesen, dass das Archiv keine Personenstandsurkunden, sondern lediglich Bescheinigungen über die Registereintragung ausstellt.
Litauische Personenstandsurkunden aus der Zeit nach 1948
Zuständig für die Ausstellung von Urkunden aus der Zeit nach 1948 ist das jeweilige Standesamt, das die Geburt, Heirat oder den Sterbefall beurkundet hat. Da die Standesämter grundsätzlich keine Urkunden ins Ausland versenden, kann die Botschaft deutschen Staatsangehörigen, die nicht in Litauen leben, bei der Beschaffung behilflich sein (s.u.). Sofern es Verwandte, Bekannte in Litauen gibt, die die Beantragung mit einfacher Vollmacht übernehmen können, ist dieser Weg vorrangig zu nutzen. Litauische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, wenden sich bitte an die litauische Botschaft in Berlin.
Beschaffung durch die deutsche Botschaft
Grundsätzlich gehört die Beschaffung von ausländischen Personenstandsurkunden nicht zum gesetzlich definierten Aufgabenspektrum der Auslandsvertretungen. Gleichwohl kann Ihnen die Botschaft beim Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise bei der Urkundenbeschaffung behilflich sein, sofern Sie deutscher Staatsangehöriger sind und sich schriftlich zur Erstattung sämtlicher Gebühren und Auslagen verpflichten. Dazu füllen Sie bitte das untenstehende Anforderungsformular aus und senden Sie dieses mit der Erklärung über die Kostenerstattung an die Botschaft (auch gescannt per Email im pdf-Format möglich). Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers bei.
Die Gebühr für die Beschaffung der Personenstandsurkunden beträgt nach Ziffer I.1.2.1 der Anlage 1 zur AAGebV ca. 104€/ zu kontaktierender Behörde, unabhängig von der Anzahl der zu beschaffenden Urkunden. Zusätzlich fallen ggf. Gebühren des jeweiligen litauischen Standesamts an (ca. 3 €/Urkunde). Der Gesamtbetrag wird Ihnen nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt, die Überweisung erfolgt auf ein deutsches Konto der Bundeskasse in Halle. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der litauischen Behörden nehmen kann. Das Verfahren kann daher regelmäßig mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.