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eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des EWR

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Allgemeine Informationen

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige in Deutschland digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Reisepass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
  • Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),

    die
  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

    und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Erforderliche Unterlagen

- Antragsformular

- Reisepass oder nationale Identitätskarte (z.B. Personalausweis)

- Litauische Meldebescheinigung

- Litauischer Aufenthaltstitel

- Gebühr: 37€

Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur nach persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung über das Terminbuchungssystem an der Botschaft gestellt werden.

Weitere nützliche Links und Informationen

  1. Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  2. Weiterführende Informationen zum Online-Ausweisen auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  3. Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (nur in Deutsch)
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