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Abmeldung aus Deutschland

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Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich grundsätzlich in Deutschland abmelden. Dies kann entweder persönlich bei der Meldebehörde an Ihrem deutschen Wohnort geschehen oder per Email. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Meldebehörde an Ihrem letzten deutschen Wohnort.

Eine Abmeldebescheinigung als Nachweis der Abmeldung ist z.B. im Passverfahren erforderlich, um die (alleinige) örtliche Zuständigkeit der Botschaft festzustellen. Sie kann in der Regel per Email bei der Meldebehörde Ihres letzten deutschen Wohnortes beantragt werden.

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