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Notare in Litauen
Litauische Notare befassen sich wie ihre deutschen Kollegen mit Unterschriftsbeglaubigungen und Beurkundungen aller Art. Diese Amtshandlungen können sie innerhalb Litauens unabhängig vom Wohnort der Beteiligten oder dem Ort des Rechtsgeschäfts vornehmen. Darüber hinaus sind sie zuständig für die Erteilung von Erbscheinen, wenn der Verstorbene in ihrem Amtsbezirk gemeldet war.
In Litauen ist es üblich, dass Rechtsanwälte mit Notaren kooperieren, sodass in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt einen Notar benennen wird.
Eine Liste mit Kontaktdaten aller Notare in Litauen – alphabetisch und nach Zuständigkeitsbezirk – befindet sich auf der Webseite der litauischen Notarkammer.