Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Grenzübertrittsbescheinigungen

Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln

Reisepass mit verschiedenen Einreisestempeln, © dpa

Artikel

Wenn Sie sich ohne einen erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben, kann die zuständige Ausländerbehörde Sie zur Ausreise auffordern und darüber einen formalen Nachweis in Form einer Grenzübertrittsbescheinigung verlangen. Hierzu erhalten Sie von der Ausländerbehörde ein Formular, dass Sie entweder bei Ausreise aus dem Schengener Raum bei der Bundespolizei oder bei der deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort abgeben müssen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage Ihres Reisepasses erforderlich. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt gebührenfrei. Das Original wird durch die Botschaft an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

Sie können an der Botschaft zwecks Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr ohne Termin vorsprechen.

nach oben