Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie in Deutschland die Teilnahme an einem Sprachkurs beabsichtigen, müssen Sie vor Einreise ein Visum beantragen. Im Visumsverfahren wird unterschieden zwischen einem studienvorbereitenden Sprachkurs und einem sogenannten isolierten Sprachkurs. Ein studienvorbereitender Sprachkurs setzt Nachweise voraus, dass Sie die Deutschkenntnisse für ein direkt anschließendes Studium in Deutschland benötigen. Entsprechende Deutschkurse werden regelmäßig von den Universitäten selbst angeboten. Ein Visum für einen sogenannten isolierten Sprachkurs kann in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn Nachweise vorgelegt werden, wonach der Spracherwerb für eine anschließende Arbeitsaufnahme in Deutschland erforderlich ist (z.B. als Arzt).
Eine Entscheidung über Ihren Visumsantrag wird zusammen mit der Ausländerbehörde am beabsichtigten Wohnort in Deutschland getroffen. Die Bearbeitungszeit beträgt vor diesem Hintergrund in der Regel mindestens vier Wochen, bei isolierten Sprachkursen regelmäßig mehr. Die Botschaft empfiehlt daher, einen Visumsantrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden. Ein Visumsantrag kann bis zu drei Monate vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden.
Ein Termin zur Antragstellung kann ausschließlich online über das Terminbuchungssystem der Botschaft gebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.
Im Visumsverfahren sind in jedem Fall folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz: https://videx-national.diplo.de/;
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm;
- Reisepass mit 1 Kopie der Datenseite (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben),
- Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden mit Angaben zu Dauer der Sprachausbildung, Kosten und bereits gezahlten Gebühren
- Nachweis von Grundkenntnissen in Deutsch
- Motivationsschreiben mit ausführlicher einzelfallbezogener Begründung, warum der Spracherwerb erforderlich ist
- Lebenslauf
- Bei beabsichtigter Aufnahme eines weiterführenden oder Zweitstudiums im Anschluss in Deutschland: bisher erworbene Hochschulabschlüsse einschließlich Nachweis der Anerkennung in Deutschland (s. Datenbank www.anabin.kmk.org ) oder bedingte Zulassung einer deutschen Universität
- Bei beabsichtigter Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Anschluss in Deutschland: Belege über die beabsichtigte Tätigkeit, z.B. Hochschulabschluss in Medizin einschließlich Nachweis der Anerkennung in Deutschland (s. Datenbank www.anabin.kmk.org )
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Lebensunterhalt durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung aus Deutschland in folgender Höhe:
- Studienvorbereitender Sprachkurs: 992€/ Monat für den gesamten Aufenthalt (bei Aufenthalten von mehr als 12 Monaten für 12 Monate, insgesamt: 11.904€/ Jahr)
- Isolierter Sprachkurs: 1.091€/ Monat für den gesamten Aufenthalt
- Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
- Krankenversicherung für einen Daueraufenthalt in Deutschland
Allgemeine Hinweise:
- Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Reisepass) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
- Gegebenenfalls erforderliche deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut nachzuweisen.
- Stipendienaufenthalte: Beträgt die Höhe Ihres Stipendiums weniger als 934€/ Monat, so ist der Differenzbetrag durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen (Sperrkontobetrag = monatliche Differenz x Anzahl der Aufenthaltsmonate)
- Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.