Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie in Deutschland ein Studium aufnehmen möchten, müssen Sie vor Einreise ein Visum beantragen. Ausnahmen gelten für Studenten, die im Rahmen des Erasmus-Programms lediglich für ein Semester eine deutsche Universität besuchen werden: Ausländische Studenten, die in Litauen an einer Hochschule immatrikuliert sind und für maximal 360 Tage an einer deutschen Hochschule im Rahmen eines Austauschprogramms studieren möchten, benötigen keinen Aufenthaltstitel, wenn sie über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellte Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zwecke des Studiums im Rahmen der kurzfristigen Mobilität verfügen (Richtlinie 2016/801/EU). Diese Bescheinigung wird auf Antrag der deutschen Hochschule vom BAMF ausgestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Hochschule für weitere Informationen.
Eine Entscheidung über Ihren Visumsantrag wird in der Regel zusammen mit der Ausländerbehörde am beabsichtigten Wohnort in Deutschland getroffen. Die Bearbeitungszeit beträgt vor diesem Hintergrund in der Regel mindestens vier Wochen. Die Botschaft empfiehlt daher, einen Visumsantrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden. Ein Visumsantrag kann bis zu drei Monate vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden. Die Bearbeitungszeit von Anträgen, die auf Grundlage eines Erasmus-Stipendiums gestellt werden, beträgt in der Regel eine Woche.
Ein Termin zur Antragstellung kann ausschließlich online über das Terminbuchungssystem der Botschaft gebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben für Studienaufenthalte auf Grundlage eines öffentlichen Stipendiums (z.B. Erasmus, DAAD).
Im Visumsverfahren sind in jedem Fall folgende Unterlagen vorzulegen:
· 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz: https://videx-national.diplo.de/;
· 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm;
Alle folgenden Unterlagen müssen im Original mit je einer Kopie vorgelegt werden:
· Reisepass mit 1 Kopie der Datenseite (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben),
· Zulassung der deutschen Hochschule
· Nachweis von Deutsch- und/oder Englischkenntnissen entsprechend Ihrer Zulassung
· Motivationsschreiben mit ausführlicher einzelfallbezogener Begründung, warum das Studium aufgenommen werden soll
· Lebenslauf
· Bei Aufnahme eines weiterführenden oder Zweitstudiums: bisher erworbene Hochschulabschlüsse einschließlich Nachweis der Anerkennung in Deutschland (s. Datenbank www.anabin.kmk.org )
· Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Lebensunterhalt durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung aus Deutschland oder Stipendienzusage (bitte beachten Sie die Hinweise unten zu Stipendien) mit einer Höhe von 992€/ Monat für den gesamten Aufenthalt (Austauschsemester) bzw. für das erste Studienjahr (insgesamt: 11.904€/ Jahr)
· Für Austauschstudenten: Bescheinigung der litauischen Universität über die Studienaufnahme und Studiendauer in Litauen
· Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
· (Reise-)Krankenversicherung (s. Hinweise unten)
Allgemeine Hinweise:
· Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Reisepass) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
· Stipendienaufenthalte: Beträgt die Höhe Ihres Stipendiums weniger als 934€/ Monat, so ist der Differenzbetrag durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen (Sperrkontobetrag = monatliche Differenz x Anzahl der Aufenthaltsmonate)
· Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht erst mit Studienaufnahme. Im Visumsverfahren ist daher zusätzlich eine andere Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung) für den Visumszeitraum nachzuweisen. Die Vorlage einer litauischen Krankenversicherungskarte genügt nicht, da diese Versicherung grundsätzlich nicht alle erforderlichen Leistungen bei einem langfristigen Aufenthalt absichert.
· Gegebenenfalls erforderliche deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut nachzuweisen.
· Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.