Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie in der Regel vor Einreise ein Visum einschließlich Arbeitserlaubnis beantragen. Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis kommen abhängig von der Art der beabsichtigten Tätigkeit, dem Einkommen und der Qualifikation unterschiedliche Rechtsgrundlagen in Betracht. Prüfen Sie daher im Folgenden, ob die hier genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen. Falls nicht, prüfen Sie bitte die weiteren Merkblätter der Botschaft.
Wenn Sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland entsprechend Ihres Hochschulabschlusses beabsichtigen, der in Deutschland anerkannt ist, und Ihr jährliches Einkommen mindestens 45.300 € betragen wird, so können Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Jahresgehalt 41.041,80 € betragen wird und Sie die Aufnahme einer Tätigkeit in einem sog. MINT-Beruf (z.B. als Ingenieur, Naturwissenschaftler, Arzt, IT-Spezialist) beabsichtigen, Sie Ihren Hochschulabschluss in den vergangenen drei Jahren erworben haben (Berufsanfänger) oder ohne entsprechenden Abschluss seit mehreren Jahren im IT-Bereich tätig sind und eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland anstreben. Beachten Sie in diesen Fällen die folgenden Hinweise zum Visumsverfahren.
Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens wird die Arbeitserlaubnis mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Dies hat Einfluss auf die Bearbeitungszeit Ihres Visumsantrags, die wenige Arbeitstage und mehrere Wochen betragen kann. Das Visum kann bis zu drei Monate vor Einreise nach Deutschland beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, diesen Zeitraum zu nutzen, um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden.
Halten Sie sich bereits in Litauen auf Grundlage einer Blaue Karte EU auf und wurde diese vor mindestens 12 Monaten ausgestellt, so können Sie die deutsche Blaue Karte EU gemäß §39 S. 1 Nr. 7 AufenthV direkt in Deutschland innerhalb eines Monats nach Einreise bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beantragen. Die Botschaft empfiehlt, vor Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.
Beabsichtigen Sie die Arbeitsaufnahme auf Grundlage eines ausländischen Hochschulabschlusses ist die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland erforderlich. Diese richtet sich nach der Datenbank ANABIN (www.anabin.kmk.org). Es müssen sowohl die Hochschule als auch der Abschluss gemäß Verleihungsurkunde in der Datenbank aufgeführt sein. Trifft dies auf Ihren Abschluss nicht zu, müssen Sie vor Visumsbeantragung eine Einzelanerkennung Ihres Abschlusses beantragen. Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie auch hier: www.make-it-in-germany.com .
Ein Termin zur Antragstellung kann ausschließlich online über das Terminbuchungssystem der Botschaft gebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.
Im Visumsverfahren sind folgende Unterlagen vorzulegen:
· 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz: https://videx-national.diplo.de/;
· 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm;
Alle folgenden Unterlagen müssen im Original mit je zwei Kopien vorgelegt werden:
· Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen),
· unterzeichneter Arbeitsvertrag
· Hochschulabschluss einschließlich Nachweis der Anerkennung in Deutschland, für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss Nachweise über Berufserfahrung (Arbeitsbuch, Arbeitsverträge)
· Lebenslauf
· Datenseite des Reisepasses (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben)
· Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
· Krankenversicherung (s. Hinweise unten)
Allgemeine Hinweise:
· Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Reisepass) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen. Bei Arbeitsverträgen sind lediglich die Abschnitte zum Arbeitgeber, Zeitraum, Gehalt und Arbeitsbereich zu übersetzen.
· Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht erst mit Arbeitsaufnahme. Im Visumsverfahren ist daher eine andere Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung) für den Visumszeitraum nachzuweisen. Die Vorlage einer litauischen Krankenversicherungskarte genügt nicht, da diese Versicherung mit Ausreise aus Litauen erlischt.
· Gegebenenfalls erforderliche deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut nachzuweisen.
· Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
· Deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren nachzuweisen durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut.
· Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Ausweisdokumente) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
· Ausländische Personenstandsurkunden sind mit einer Apostille bzw. Legalisation versehen vorzulegen. Informationen, welches Verfahren für Ihre Urkunden zutrifft, erhalten Sie auf der Website der deutschen Botschaft im Ausstellungsland der Urkunde.
· Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.