Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung aufnehmen möchten, müssen Sie vor Einreise ein Visum einschließlich Arbeitserlaubnis beantragen. Zwingende Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung sind nachgewiesene Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2.
Ihr Visumsantrag wird in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Dies hat Einfluss auf die Bearbeitungszeit Ihres Visumsantrags, die in der Regel 1-2 Wochen beträgt, aber auch mehr Zeit beanspruchen kann. Das Visum kann bis zu drei Monate vor Einreise nach Deutschland beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, diesen Zeitraum zu nutzen, um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden.
Ein Termin zur Antragstellung kann ausschließlich online über das Terminbuchungssystem der Botschaft gebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.
Im Visumsverfahren sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz: https://videx-national.diplo.de/;
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm;
- Reisekrankenversicherung (s. Hinweise unten)
- Reisepass mit Kopie der Datenseite (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben),
- unterzeichneter Ausbildungsvertrag mit Ausbildungsplan
- Sprachzertifikat (mindestens) A2 (s. Hinweise unten)
- Beträgt das Ausbildungsgehalt weniger als 990€/ Monat, ist der Differenzbetrag für 12 Monate durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung nachzuweisen; übernimmt der Ausbildungsbetrieb Kost&Logis, wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft, um die Höhe des nachzuweisenden Betrags abzustimmen
- detaillierter Lebenslauf
- aussagekräftiges Motivationsschreiben
- wenn vorhanden: bisherige Berufs- und Hochschulabschlüsse
- Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
Allgemeine Hinweise:
- Alle nicht deutschsprachigen Unterlagen (außer Reisepass, Aufenthaltstitel und Reisekrankenversicherung) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
- Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht erst mit Aufnahme der Ausbildung. Im Visumsverfahren ist daher zusätzlich eine andere Krankenversicherung (Reisekrankenversicherung) für den Visumszeitraum nachzuweisen. Die Vorlage einer litauischen Krankenversicherungskarte genügt nicht, da diese Versicherung mit Ausreise aus Litauen erlischt.
- Gegebenenfalls erforderliche deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH oder einem TestDaF-Institut nachzuweisen.
- Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.