Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen auf Grundlage einer ausländischen Hochschul- oder Berufsausbildung, können Sie zur Arbeitsplatzsuche oder zur Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation die sog. Chancenkarte beantragen. Sie kann zunächst für maximal ein Jahr erteilt werden mit der Möglichkeit der Verlängerung in Deutschland. Die Chancenkarte erlaubt die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/ Woche sowie die Möglichkeit der Probearbeit, die jedoch nicht den Hauptaufenthaltszweck darstellen dürfen. Allgemeine Hinweise zur Chancenkarte und ihren Voraussetzungen finden Sie unter www.make-it-in-germany.de.
Sie können eine Chancenkarte beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung sicherstellen und
- einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen (s. Datenbank ANABIN bzw. Einzelanerkennung) oder
- nach einem Punktesystem mindestens 6 Punkte durch Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Deutschlandbezug erlangen.
Über Ihren Visumsantrag entscheidet die Botschaft in eigener Zuständigkeit. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Einzelfall und wird voraussichtlich ca. zwei Wochen beantragen.
Ein Termin zur Antragstellung kann ausschließlich online über das Terminbuchungssystem der Botschaft (nationale Visa) gebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75€ und kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) gezahlt werden.
In jedem Fall benötigen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen:
⬜ 1 in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums einschließlich der Erklärung gemäß §§ 53, 54 Aufenthaltsgesetz https://videx-national.diplo.de/;
⬜ 1 aktuelles, biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35mm.
Alle folgenden Unterlagen müssen im Original mit je einer Kopie vorgelegt werden:
⬜ Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung in Höhe von 1.091€/ Monat, z.B. durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung (ausgestellt durch eine Ausländerbehörde in Deutschland)
⬜ Motivationsschreiben mit Angaben zu bisherigen beruflichen Schwerpunkten und ggf. erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation
⬜ Lebenslauf
⬜ Deutsche Krankenversicherung für den gesamten Visumszeitraum (s. Hinweise unten)
⬜ Nachweis der Unterkunft für mindestens einen Monat
⬜ Reisepass mit 1 Kopie der Datenseite (der Reisepass muss unterschrieben sein und noch mindestens 3 freie Seiten haben)
⬜ Litauischer Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite)
Variante 1: anerkannter Hochschulabschluss:
⬜ Hochschulabschluss (ohne Notenübersicht) mit Nachweis der Anerkennung in Deutschland (s. Hinweise unten)
Variante 2: Punktesystem:
⬜ Nachweis einer ausländischen Berufsqualifikation: ein AHK-Abschluss oder eine ausländische Qualifikation, bestätigt durch die ZAB (www.kmk.org; ausländische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren, die im Erwerbsland staatlich anerkannt ist oder ein Hochschulabschluss, der im Erwerbsland staatlich anerkannt ist), es sei denn, es liegt ein Defizitbescheid im Rahmen eines Berufsanerkennungsverfahrens vor
⬜ Nachweis von Deutsch- und/oder Englischkenntnissen (s. Hinweise unten)
⬜ Ggf. Nachweise über Berufserfahrung im Zusammenhang mit der vorgelegten Berufsqualifikation in den letzten sieben Jahren.
Allgemeine Hinweise:
- Ggf. Nachweise über bisherige längerfristige Aufenthalte in Deutschland von mindestens sechs Monaten in den letzten fünf Jahren
- Beachten Sie zur Krankenversicherung Folgendes: Bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit müssen Sie sich eigenständig krankenversichern. Sie müssen dazu nachweisen, dass Ihre deutsche Krankenversicherung auch einen langfristigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ohne Beschränkungen der Leistungen versichert. Der Nachweis einer abgeschlossenen Versicherung ist bei Visumsbeantragung vorzulegen.
- Die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Deutschland richtet sich nach der Datenbank ANABIN (www.anabin.kmk.org). Es müssen sowohl die Hochschule als auch der Abschluss gemäß Verleihungsurkunde in der Datenbank aufgeführt sein. Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie auch hier: www.make-it-in-germany.com
- Deutsche Sprachkenntnisse sind im Visumverfahren nachzuweisen durch ein anerkanntes Sprachzertifikat z.B. des Goethe-Instituts e.V., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-GmbH, einem TestDaF-Institut oder durch andere, von ALTE zertifizierte Stellen. Englischsprachkenntnisse können durch TOEFL oder IELTS nachgewiesen werden.
- Alle nicht deutsch- oder englischsprachigen Unterlagen (außer Reisepass, Aufenthaltstitel und Reisekrankenversicherung) sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen.
- Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.