Hinweise zur Abschaffung des Remonstrationsverfahrens
Zum 01.07.2025 wird das bisher freiwillig eingeräumte weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
Falls Ihr Visumantrag ab dem 1.7.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft ab. Die Botschaft wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
Remonstrationsverfahren