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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Allgemeine Hinweise
In dringenden Notfällen erreichen Sie die Botschaft außerhalb der Öffnungszeiten werktags bis 22 Uhr und an arbeitsfreien Tagen zwischen 8 Uhr und 22 Uhr über den Bereitschaftsdienst:
innerhalb Litauens 8-650-55510
von Deutschland aus +370-650-55510
Zur Gewährleistung einer weitest möglichen Barriere-Freiheit für Behinderte (Gehörlose) ist der Rufbereitschaftsdienst auch per SMS erreichbar.
Verlust von Dokumenten
Haben Sie Ihr deutsches Ausweisdokument verloren und müssen Sie nachweislich außerhalb der Öffnungszeiten der Botschaft Litauen verlassen, kann der Bereitschaftsdienst in Ausnahmefällen ein Passersatzpapier zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Kfz-Papiere, Führerschein etc. können nur von zuständigen Behörden an Ihrem Meldewohnsitz ersetzt werden.
Krisenvorsorgeliste
Halten Sie sich dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum in Litauen auf, empfiehlt die Botschaft die freiwillige Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND.
Krankheit/Unfall
Wenn Sie einen Rechtsanwalt oder Arzt benötigen, finden Sie eine unverbindliche Übersicht hier.
Festnahme
Die litauischen Behörden sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Botschaft unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu Rate. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die Botschaft kann weder Rechtsberatung leisten noch Einfluss auf das Strafverfahren nehmen. Jedoch muss Konsularbeamten auf Wunsch des Inhaftierten der Zugang zu deutschen Staatsangehörigen ermöglicht werden.
In diesem Zusammenhang warnt das Auswärtige Amt eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte werden in der ganzen Welt strafrechtlich verfolgt, in vielen Ländern drohen harte, teilweise drakonische Strafen: Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglicher Haft, wobei vielerorts eine spätere Begnadigung zwingend ausgeschlossen ist.
Wenn Sie Doppelstaater sind und neben der deutschen die Staatsangehörigkeit Litauens besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die Behörden Litauens betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger.